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Nachwuchsfußball ab Montag erlaubt


Nachwuchsfußball ab Montag erlaubt!

Nach den dem Kärntner Fußballverband (KFV) vorliegenden Informationen soll in der 4. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ab Montag, 15. März 2021 u. a. folgendes festgelegt sein:

  1. Nachwuchsfußball im Freien bis zum 18. Lebensjahr von 6 Uhr bis 20 Uhr in Gruppen bis zu maximal zehn Kindern/Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei volljährigen TrainerInnen möglich. Zwei-Meter-Abstand bei Training (nur kurzfristig unterschreitbar).

  2. Keine Testverpflichtung für Nachwuchs, schon aber für TrainerInnen (maximal 48 Stunden bei Antigentest vor Training bzw. 72 Stunden bei PCR Test vor Training).

  3. COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig.

  4. Registrierungspflicht.

Für den Erwachsenfußball gibt es leider noch keine Lockerungen. Die genauen Informationen an die Vereine erfolgen, vermutlich erst Sonntag oder Montag, über den ÖFB.




 
 
 

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