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Corona Lockerungen für den Amateurfußball

Seit 5. März gibt es neue Corona-Lockerungen. Diese treffen in Teilen auch den Amateurfußball. Der Oberösterreichische Fußballverband hat diese aufgelistet: Die Corona-Lockerungen im Überblick:

- Bei Betreten von Sportstätten, bei Veranstaltungen im Kantinen- oder VIP-Bereich ist kein 3G-Nachweis mehr nötig.

- Maskenpflicht, Kontakterhebung und Sperrstunde fallen

- Anzeige- oder Bewilligungspflicht für Veranstaltungen ist nicht mehr notwendig


Sportstättenbetreiber- oder Inhaber bzw. die Vereine müssen aber wie bisher einen Corona-Beauftragen bestellen und ein Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen.


Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche muss bei mehr als 50 Personen ein Präventionskonzept ausarbeiten, umsetzen und einen Corona-Beauftragten bestellen.


Bei Detailfragen empfiehlt es sich, mit den lokalen Behörden in Kontakt zu treten.




 
 
 

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