Achtung! Geänderte COVID-19-Verordnung
- Fußballportal Lavanttal
- 17. Sept. 2020
- 3 Min. Lesezeit
Achtung! Geänderte COVID-19-Verordnung
Am Wochenende (12./13. September 2020) wurde die COVID-19-Lockerungsverordnung in wesentlichen Bereichen geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb und die Veranstaltung von Fußballspielen. Gerne möchten wir untenstehend einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben. 1. Spielbetrieb Die gute Nachricht vorweg, ein Trainings- und Spielbetrieb ist bei Vorliegen eines Präventionskonzeptes weiterhin möglich. Beim Betreten der Sportstätte ist ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Werden Sportstätten über einen geschlossenen Bereich betreten, ist dort von allen Personen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 2. Zuschauer Die zulässige Zuschaueranzahl bei Spielen wurde durch die neue Regelung massiv eingeschränkt. Nunmehr sind bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze max. 100 Personen im Freiluftbereich (und 50 Personen in geschlossenen Räumen) zulässig. Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind max 3.000 Personen im Freiluftbereich (und 1.500 Personen in geschlossenen Räumen) zulässig. In diese Höchstzahlen sind weiterhin jene Personen nicht einzurechnen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Durch die neue Formulierung der Bestimmung ist nunmehr klargestellt, dass Veranstaltungen mit über 100 Personen nur mehr dann zulässig sind, wenn den Zuschauern ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zur Verfügung stehen. Es dürfen bei derartigen Veranstaltungen also keine Stehplätze (auch nicht bis zu 100) vergeben werden. Bei Veranstaltungen von bis zu max. 100 Personen können unseres Erachtens sowohl Steh- als auch (nicht zugewiesene und gekennzeichnete) Sitzplätze vergeben werden. Eine weitere Neuerung ist, dass Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen im Freiluftbereich (und 500 Personen im geschlossenen Raum) einer Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bedürfen. Grundlage für die Entscheidung ist ein COVID-19-Präventionskonzept des veranstaltenden Vereins. Die Entscheidungsfrist der Behörde beträgt 4 Wochen; dabei werden auch die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet und die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde berücksichtigt. Weiterhin gilt, dass bei Veranstaltungen über mit 200 Personen ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten ist. Die Steh- bzw. Sitzplätze sind derart zu konzipieren, dass der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw. zur gemeinsamen Besuchergruppe gehören, eingehalten werden kann. In geschlossenen Bereichen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir empfehlen aufgrund der nunmehrigen Höchstzahlen, neben einem statischen auch ein flexibles Konzept zu erarbeiten, das insbesondere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen bzw. gemeinsame Besuchergruppen mitberücksichtigt, um so wenigst möglich Raum durch die einzuhaltenden Abstandsregeln zu verlieren. Abschließend haben wir versucht, die aktuelle Situation zu den Zuschauern für die Vereine auch grafisch darzustellen, um die Neuerungen visuell verständlich zu machen (siehe Anhang). 3. Kantine In der Kantine ist die Konsumation von Speisen und Getränken künftig nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig. Bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen ist von den in der Kantine arbeitenden Vereinsmitarbeitern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet. Leider hat die Politik unsere Vorschläge für Zuschauerhöchstgrenzen nicht übernommen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die COVID-19-Lockerungsverordnung für alle Veranstaltungen gilt, von Konzerten über Sportevents bis hin zu Begräbnissen. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für unsere gemeinsame Sache einsetzen, sei es um die Zuschauerkapazitäten zu erhöhen (was angesichts der aktuellen Pandemie-Lage nicht einfach ist), sei es um eine adäquate finanzielle Entschädigung für Fußballvereine zu erreichen. Wir hoffen, dass der Spielbetrieb unter den derzeitigen Bestimmungen weiterhin bestmöglich aufrecht erhalten bleibt und danken für Euren unermüdlichen Einsatz für den Fußball – uns war es ein Anliegen, schnellstmöglich über die neue Situation zu informieren!

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